Wer sich mit dem Minimalziel der Lebensabendsicherung nicht zufrieden gibt und die Sicherung seines Lebensstandards im Rentenalter erreichen möchte, kann dieses Ziel nur noch dann verwirklichen, wenn er seine Altersversorgung als Teil seiner Selbstverantwortung begreift und deren Organisation selbst in die Hand nimmt – dabei unterstütze ich Sie.
Vertrauen Sie mir als Expertin – Folgen einer Betriebsprüfung, Beschäftigung von sogenannten Scheinselbständigen, rechtliche Einordung der Gesellschafter-Geschäftsführer, Wertermittlungen und Konzepterstellung bei Personalabbaumaßnahmen. …
Rentenrecht, Statusfeststellungen und Versorgungsausgleich erfordern von Ihnen einen immer höheren Beratungsbedarf Ihrer Mandanten. Gleichzeitig ergibt sich für Sie ein hohes Haftungsrisiko. …
Das Thema Rente umfasst viele zu klärende Themen. In einem persönlichen Gespräche können wir uns gerne über die Themen unterhalten, die Sie interessieren. …
Irene Pracht
Rentenberaterin
zugel. nach RBerG 2007 und §10 RDG
gerichtl. Vertretung vor den deutschen
Sozialgerichten 1. und 2. Instanz
Adresse:
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fürs Navi bitte "Zur Hohlgasse" angeben
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Auf Anforderung stehe ich
Ihnen auch hier zur Verfügung:
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